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Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 5/922 Fünfte Wahlperiode 22.10.2007(Ausgegeben am 23.10.2007) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ralf Bergmann (SPD) Kleine Anfrage - KA 5/6364 Natur- und Hochwasserschutz an der Selke
Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt sieht unter anderem vor, bei Meisdorf ein Hochwasserrückhaltebecken zu bauen. Das Selketal oberhalb von Meisdorf ist Naturschutz-, FFH- und Vorranggebiet für Natur und Landschaft.
Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Frage Nr. 1: Wie hoch ist das Schadenspotenzial eines
HQ 100 der Selke, wenn das Hochwasserrückhaltebecken bei
Strassberg fertiggestellt ist und auf das Rückhaltebecken bei
Meisdorf verzichtet wird sowie weitere denk- und finanzierbare
Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Selke ergriffen wurden?
Die weiteren Maßnahmen sollten aufgeführt und in ihrer Wirkung
differenziert dargestellt werden. Im Ergebnis des Selkehochwassers 1994 als bisher größtem dokumentiertem Hochwasser im Selkegebiet wurden Schäden in zehn Ortslagen in Höhe von 53,526 Millionen DM erfasst. Dieses Hochwasser wurde hinsichtlich der Jährlichkeit in die Größenordnung eines HQ 200 eingeordnet. Eine gesonderte Erfassung des Hochwasserschadenspotenzials für ein HQ 100 für das Selke-Einzugsgebiet liegt der Landesregierung nicht vor. Es besteht das Ziel, geschlossene Siedlungsgebiete vor einem 100-jährlichen Hochwasser zu schützen. Dieses Schutzziel steht in Übereinstimmung mit dem Baugesetzbuch (sichere Wohn- und Arbeitsbedingungen für die Wohn- und Arbeitsbevölkerung).
Die Optimal-Lösung im Gesamtkonzept zur Verbesserung des Hochwasserschutzes für die Ortslagen an der Selke ist Resultat einer Vielzahl von Variantenuntersuchungen. Diese basieren auf den zwischen 1997/98 und 2002 durchgeführten insgesamt zehn Grundlagenermittlungen, Studien, Gefährdungsanalysen, mathematischen Modellierungen, Vergleichsrechnungen unter Einbeziehung wasserwirtschaftlicher und ökonomischer Sachverhalte zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Selkegebiet, deren Zusammenfassung der Hochwasseraktionsplan Selke darstellt. Untersucht und bewertet wurden neun Hauptvarianten zur Erreichung der Zielstellungen einer schadlosen Abführung eines 100-jährlichen Hochwassers durch die Ortslagen an der Selke mit Untervarianten, sodass schlussendlich 14 Varianten zu bewerten waren. Besonderer Schwerpunkt hierbei war die Wirksamkeit der Harzteiche hinsichtlich ihrer Lage, Rückhaltemöglichkeit und ökologischen Bedeutung sowie der bergrechtlich auszuschließende aber immer wieder nachgefragte Neubau eines HRB im Uhlenbachtal. Besonders letztgenannte Untersuchungen wurden gefordert, um Alternativen zum Bau des HRB Meisdorf aufzuzeigen, die es aus wasserwirtschaftlicher Sicht eines effizienten Beckenstandortes entsprechender Größe am Ende des oberen Selkeabschnittes (nicht in Seitentälern) zum Schutz der Ortslagen ab Meisdorf nicht gibt. Zwischenzeitlich wurden sinnvoll erscheinende ergänzende Vorhaben an den Harzteichen Kiliansteich, Frankenteich, Teufelsteich und Fürstenteich umgesetzt und vergrößerte Hochwasserschutzräume geschaffen und der Hochwasser-Pegel in Günthersberge fertig gestellt. Letztlich wurde bereits im Jahr 2002 nachgewiesen, dass keine Alternative zum HRB Meisdorf besteht und keine andere wasserbauliche Maßnahme oder eine Kombination mit anderen wasserbaulichen Maßnahmen geeignet ist, die Ortslagen ab Meisdorf vor Hochwasser zu schützen. Aufgrund der topographischen Gliederung des Flusseinzugsgebietes ist die Wirkung des geplanten HRB Straßberg räumlich auf den Oberlauf der Selke begrenzt. Bereits ab der Ortslage Mägdesprung wird durch Seitenzuflüsse ein Hochwasserdurchfluss von fast 70 m³/s erreicht. Die Selke kann in den Ortslagen unterhalb ausuferungsfrei nur zwischen 10 und 30 m³/s bei bordvollem Abfluss schadensfrei abführen, was im Mittel einem HQ 5 bis HQ 10 entspricht. Die Möglichkeiten für Querschnittsaufweitungen sind begrenzt und würden in der Summe einen größeren Flächenanteil in Anspruch nehmen, als der Bau der HRB. Darüber hinaus stellen diese Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit für den Hochwasserschutz und wegen der Kosten keine Alternative dar. Zur derzeit verfolgten Variante VIII, Bau des HRB Meisdorf in Kombination mit dem HRB Strassberg und Verbesserung des Hochwasserschutzes an den Harzteichen besteht keine Alternative.
Frage Nr. 2: Welche Baumaßnahmen wurden seit 1990 im Überschwemmungsgebiet eines HQ 100 an der Selke unterhalb des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens getätigt und mit welchem Schadenspotential sind diese Baumaßnahmen verbunden?
Eine Übersicht über Baumaßnahmen seit 1990 im Überschwemmungsgebiet eines HQ 100 an der Selke liegt der Landesregierung nicht vor. Daher können zum gegenwärtigen Schadenspotenzial keine dezidierten Aussagen getroffen werden. Allgemein bekannt ist, dass zahlreiche Sanierungsarbeiten an der Verkehrsinfrastruktur, so an Landes- und Kreisstraßen sowie Bahnanlagen erfolgten. Hinzu kommen umfangreiche Sanierungsarbeiten an Hochbauten der örtlich ansässigen Gemeinden und der Anwohner sowie Investitionen der gewerblichen Wirtschaft, beispielhaft der Biotechnologie-Branche in Gatersleben.
Frage Nr. 3: Welche Arten der Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzrichtlinie sind im Selketal vertreten und wären bei einem Rückstau entsprechend des HQ 100 potenziell gefährdet?
Für die
unmittelbaren Standorte der HRB und deren Rückstauraum liegen
standortbezogene FFH-Untersuchungen vor. Die konkrete
Betroffenheit der vorhandenen Arten ist im Rahmen der
Verträglichkeitsprüfung zu bewerten, deren Ergebnisse jedoch
noch nicht vorliegen. Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“
Aufgrund der Lebensweise kann eine nachrangige Betroffenheit folgender ebenfalls vorkommender Arten vermutet werden:
Arten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie im Vogelschutzgebiet „Nordöstlicher Unterharz“:
Frage Nr. 4 Welche Arten der Roten Liste kommen mit welcher Einstufung im Selketal vor?
Im näheren Bereich der Selke (Selketal und direkt anschließende Flächen) kommen die nachfolgend aufgeführten Arten der Roten Liste Sachsen-Anhalts vor. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern entspricht der derzeit plausibilisierten Datenlage.
Frage Nr. 5: Welche Arten der Roten Liste könnten bei einem HQ 100 der Selke in ihrem Bestand im Selketal gefährdet sein?
Für die Betrachtung der kumulativen Wirkungen der im Hochwasseraktionsplan Selke geplanten Maßnahmen und für die Bewertung der Eingriffe nach Naturschutzrecht/FFH/SPA ist eine FFH–Verträglichkeitsuntersuchung der FFH–Gebiete SCI Nr. 96 „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ sowie SCI Nr. 72 „Bode und Selke im Harzvorland“ beauftragt. Aufgrund der vegetations- und faunaspezifischen Lebenszyklen ist eine zumindest ganzjährige Untersuchung notwendig, deren Ergebnisse noch nicht vorliegen. Aussagen zur Betroffenheit einzelner Arten können daher nicht vorweggenommen werden.
Frage Nr. 6 Wie verhalten sich die Sachverhalte der Fragen 1 bis 5 bei einem HQ 200?
Die bisherigen Planungen beziehen sich, wie bereits dargestellt, auf ein Schutzziel gegenüber einem Hochwasserereignis HQ 100. Ein Schutzziel HQ 200 war und ist nicht Gegenstand der Planungs- und Bauvorhaben. Somit sind weitere Maßnahmen und Folgekosten nicht darstellbar. |
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