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Wir wollen angemessenen Schutz der Bürger der Selkeaue vor einem Hochwasser und bemühen uns um den Erhalt des Selketals - als Naturschutz- und Urlaubsgebiet
 
Der Landtagsabgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Grüne und Vorsitzender des Umweltausschusses des Landtages Sachsen-Anhalt Dietmar Weihrich hat an die Landesregierung eine kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung eingereicht:  http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/intra/landtag3/ltpapier/drs/6/d7349gkl_6.pdf
Landtag von Sachsen-Anhalt                                                                    KA 6/7349
                                                                                                                 25.01.2012
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
                                                                                 
Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hochwasserschutz im Selketal

Aus Sicht des Naturschutzes gehört das Selketal zu den wertvollsten Tälern des Harzes. Die Naturschutzgebiete „Oberes Selketal“ und „Selketal“ sind Schutzgebiete entsprechend FFH-Richtlinie. Weiterhin ist das Selketal Teil des Vogelschutzgebietes „Nordöstlicher Unterharz“. Die Selke ist als Mittelgebirgsfluss geprägt durch längere Niedrigwasserperioden und kurzen, teilweise extremen Hochwasserspitzen. Das letzte extreme Hochwasserereignis aus dem Jahr 1994 entsprach laut Experten einem HQ200. Die Selke ist in diesem Bereich fast unverbaut.

Ich frage die Landesregierung:

1. In der Hochwasserschutzkonzeption des Landes bis 2020 wird auf Seite 6 ein Paradigmenwechsel im Hochwasserschutz gefordert, welcher bewirke, dass anstelle des bisherigen fast selbstverständlichen Schutzanspruchs das Management von Hochwasserrisiken trete, um hochwasserbedingte nachteilige Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu verringern. Wie wurde dieser Grundsatz bei der Planung des Hochwasserschutzes im Selketal berücksichtigt?

2. Wie werden die Kommunen bei der Erfüllung der ihnen zufallenden Aufgaben des Hochwasserschutzes unterstützt?

3. Plant die Landesregierung Aktivitäten, um betroffene Bürgerinnen und Bürger in Überschwemmungsgebieten beim Abschluss Elementarversicherungen zu unterstützen? Wenn ja, welche konkret? Wenn nein, warum nicht?

4. Welche Gutachten lagen den geplanten Hochwasserrückhaltebecken bei Meisdorf und Straßberg und weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen zugrunde? Ist auch ausreichender Hochwasserschutz oberhalb des Hochwasserrückhaltebeckens Straßberg sowie für Silberhütte und Alexisbad nachgewiesen?

5. Welche Hochwasserschutzmaßnahmen wurden seit 1994 umgesetzt? Wie hat sich seitdem das Risikopotenzial verändert?

6. Wie wurden Bürgerinnen und Bürger in die Planung einbezogen, die sich u. a. für naturverträgliche Varianten des Hochwasserschutzes einsetzen?

7. Welche von der Bürgerinitiative „Naturnaher Hochwasserschutz Selke“ vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen wurden einer näheren Prüfung unterzogen und mit welchem Ergebnis?

8. Welche weiteren Alternativen für die vorgesehenen Hochwasserrückhaltebecken wurden geprüft?

9. Welche Gründe haben zur Ablehnung der Planungsalternativen geführt?

10. Für welchen HQ plant das Land diese Hochwasserrückhaltebecken? Welche Volumina können durch die Hochwasserrückhaltebecken gebunden werden?

11. In einer Broschüre des Landestalsperrenbetriebs wird dargestellt, dass bei Reaktivierung der Harzteiche 31 % des Volumens der geplanten Hochwasserrückhaltebecken bereitstehen könnten. Wie und auf welchen Grundlagen wurde dies berechnet?

12. Wann sollen die Planfeststellungsverfahren für die beiden Hochwasserrückhaltebecken eröffnet werden?

13. Wie hoch sind die Bau- und Planungskosten der beiden Hochwasserrückhaltebecken und der weiteren Schutzmaßnahmen?

14. An den Standorten der geplanten Hochwasserrückhaltebecken wurden Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Wurden dabei die naturschutzfachlichen Auflagen eingehalten und in welcher Tiefe wurden bei den Probebohrungen tragfähige und ausreichend dichte Gesteinsschichten gefunden?

15. Wo soll das Baumaterial zum Bau der Hochwasserrückhaltebecken gewonnen werden, über welche Wege soll es zu deren Standorten transportiert werden und welche Wege und Straßen müssen durch den Transport ausgebaut oder befestigt werden?

16. Ist durch die geplanten Maßnahmen eine Verschlechterung der Selke nach EGWasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erwarten? Wie geht die Landesregierung mit dem von der EG-WRRL geforderten Verschlechterungsverbot um?

17. Welche konkreten Maßnahmen sind zur Sicherung der ökologischen Durchgängigkeit geplant? Wie wird eine begleitende Erfolgskontrolle solcher Maßnahmen gesichert?

18. Wann, wie lange und in welchem Bereich wurde das Vorkommen prioritärer Arten oder Lebensraumtypen nach Anhang I bzw. II der FFH-Richtlinie untersucht? Können diese prioritären Arten und Lebensraumtypen durch die geplanten Hochwasserrückhaltebecken erheblich beeinträchtig werden? Welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind für diese prioritären Arten und Lebensraumtypen geplant? Wie soll die Durchführung und Wirksamkeit der Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen erreicht werden? Sind Kosten für solche Maßnahmen in den Gesamtkosten berücksichtigt worden?

19. Sind durch den Bau der Hochwasserrückhaltebecken streng geschützte Arten betroffen?

20. Sind beim Bau der Hochwasserrückhaltebecken weitere sekundäre Baumaßnahmen geplant?

21. Welche positiven und negativen Einflüsse haben die Baumaßnahmen und deren Folgen auf die Infrastruktur der Städte Falkenstein und Harzgerode, den Tourismus und die Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes in unmittelbarer Nähe der Baustelle und darüber hinaus im ganzen Selketal und wie sollen die negativen Einflüsse ausgeglichen werden?

 

Im Dezember 2010 hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt eine
HOCHWASSERSCHUTZKOZEPTION
des Landes Sachsen-Anhalt bis 2020

herausgegeben.
Diese Konzeption wurde ohne Beteiligung der Naturschutzverbände verabschiedet.
Sie enthält das Selketal betreffend einige interessante Angaben:
Für das HRB Straßberg
   wurden bisher 1.067 T€ brutto beansprucht.
   Der Umsetzungszeitraum ist 2014 - 2016.
   Der aktuelle Kostenansatz gesamt ist 21,9 Mio €.

Für das Vorhaben HRB Meisdorf
   wurden bisher 917,4 T€ brutto ausgegeben."
   Der Umsetzungszeitraum ist 2016 - 2018.
   Der aktuelle Kostenansatz gesamt ist 11,5 Mio €.

Für die Harzteiche sind die aktuellen Kostenansätze für
    Kleinmaßnahmen/Unterhaltung  3,0 Mio € je Jahr
Die Baukosten betragen also zusammen 35, 5 Mio €.  Davon sind also nur für Planung rund 2 Mio € ausgegeben worden.
Aus der Erfahrung mit öffentlichen Bauten wird es aber sicher teurer.

Im Hochwasseraktionsplan Selke von 2002 werden die an der Selke erfaßten Schäden mit 53,526 Mio DM = 27,367 Mio € beziffert.

Daraus zieht die Konzeption die Schlußfolgerung : "Allgemein gilt, daß die Schadenssummen der Hochwasserereignisse 1994 an Wipper und Selke die Baukosten für die HRB im Harz um ein Vielfaches übersteigen." 
 - eine tolle Rechnung !!!!

Neues Faltblatt der Bürgerinitiative
Der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt (TSB) hat im April 2010 ein Informationsblatt zum Thema "Damm im Selketal" - von einem Werbefachmann erstellt - und in der Selkeaue verteilen lassen   .
Die darin enthaltene einseitige Sicht und die Aussagen konnten wir nicht unkommentiert und unwidersprochen lassen. Deshalb hat sich die Bürgerinitiative ein Faltblatt erarbeitet. Es wurde im September 2010 an die Einwohner der Selkeaue verteilt.

Zitate aus dem Blatt des THW sind “kursiv” gesetzt.

Unsere Erwiderung und entgegengesetzte Ansicht werden in diesem Blatt dargestellt.
Es enthält in komprimierter Form unsere Argumente zum Naturnahen Hochwasserschutz, die wir auf dieser Internetseite ausführlicher und detaillierter darstellen.

Die Aussage unseres 1.Sprechers und Dammgegners Helmut Kühne wurde in dem Blatt des TSB sinnentstellt, verkürzt und verfälscht.

  Der in dem Blatt des TSB gezeigte Erdwall in Adelsheim ist viel niedriger als der hier geplante und deshalb nicht vergleichbar.

Wie sehr sich “Fachleute” irren können, zeigt z.B. :
 Bei dem Hochwasser 2002 in Sachsen wurde ein Rückhaltebecken bei Glashütte zerstört  , obwohl es für "in Ordnung" befunden worden war  .
Das neueste Beispiel ist der Witka-Stausee in Polen, der 1958-62 erbaut, am 7. August 2010 gebrochen ist  .
Und wie “Fachleute” mit der Natur umgehen, zeigt die Abholzung der Allee zwischen Meisdorf und Ermsleben.
Hier scheinen die massiven Proteste der Bevölkerung erreicht zu haben, daß die Allee wieder angepflanzt wird.

 

        Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt hatte aufgerufen zu Stellungnahmen zum Landesentwicklungsplan. In diesem Plan werden als Vorranggebiete für Hochwasserschutz die Stauflächen von vorhandenen und geplanten Hochwasserrückhaltebecken festgelegt - also auch von Meisdorf.

Im Widerspruch dazu steht in diesem Plan:
"Ziel ist die Wiederherstellung einer ökologischen Durchgängigkeit für die Arten der Fließgewässer sowie der Erhalt seltener und gefährdeter Lebensräume und deren Pflanzen- und Tierarten. Zu diesen Fließgewässern gehören .. Selke ....."
"Im Bereich der Selke sind das unverbaute natürliche Mittelgebirgsflußsystem einschließlich der Zuflüsse, die an z.T. steilen Felshängen stockenden Laubwälder sowie die wertvollen naturnahen Auen-, Hang- und Plateauwälder aller Altersstadien mit den entsprechenden charakteristischen Tier- und Pflanzenarten zu schützen."
Die Bürgerinitiative hat (10. Dez. 2009) eine Stellungnahme abgegeben, die auf diesen Widerspruch hinweist.
Der Bau der Hochwasserrückhaltebecken im Selketal  ist mit den geltenden Gesetzen unvereinbar.
Deshalb müssen die Alternativen umgesetzt werden.

Meisdorfer dringen auf den Hochwasserschutz
Der Ortschaftsrat übt Kritik am Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW).      (Mitteldeutsche Zeitung vom 20. Nov. 2009)
Seit 15 Jahren - dem Hochwasser 1994 - hat man nichts anderes gemacht, als zwei Hochwasserrückhaltebecken zu planen. Alle Alternativen wurden ignoriert. Statt eines großen HRB hätten viele kleine Maßnahmen, auch für Meisdorf, effektiveren Schutz gewährt und hätten längst fertig sein können.

                 Wann werden die Gemeinden im Selketal und in der Selkeaue Schutz vor Hochwasser haben ?

Eine realistischer Ablauf sieht z.Z. etwa so aus : Jahr
Hochwasser der Selke und Bode am 13. April   1994
Planungsstudie "Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Selke" 1999
Hochwasseraktionsplan Selke des LHW 2002
Planung des HRB Meisdorf ab  2006
Angekündigte Eröffnung des Planfeststellungsplans für das HRB Meisdorf-
      stattdessen beim LVA eingereichte Unterlagen zurückgezogen
2010
Überarbeitung der Unterlagen gem. neuem BNatschG 2011
Einreichung der überarbeiteten Unterlagen beim LVA zu PlFstV 2012
Abschluß des Planfeststellungsverfahrens
        daraufhin Klage gegen die Standorte Straßberg und Meisdorf
        wegen eklatanter Verstöße gegen Naturschutzrecht
2015
Abschluß des Klageverfahrens mit voraussichtlichem Urteil:      HRB Meisdorf wird verworfen. 2017
       daraufhin Suche nach anderen Lösungen bis 2019
Planungen der gefundenen Lösungen bis  2021
Abschluß der Planfeststellungsverfahren der neuen Lösungen 2023
Ausführungsplanungen und Ausschreibungen bis 2025
Bau der neuen Lösungen bis 2027

Wenn der LHW (Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft) weiterhin auf dem Dammbau besteht, wird er mit der Planung der beiden HRB die Verantwortung dafür übernehmen müssen, daß von 1994 bis jetzt ein Ziel verfolgt wird, das die Gesetze verletzt. 
Erst langwierige Gerichtsverfahren werden dann einen naturnahen Hochwasserschutz erzwingen.
Die Menschen in den Orten bleiben dann noch weit über das Jahr 2015 hinaus ohne wirksamen Schutz, wenn der LHW keine Einsicht zeigt.

Unter der Überschrift
Hochwasserschutz lässt weiter auf sich warten
hat die Mitteldeutsche Zeitung am 21. Sept. 2010 über eine nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Harzgerode in Straßberg berichtet, in der der LHW und der TSB ihre Planungen des Hochwasserschutzes erläuterten. Sie mußten eingestehen, daß es wohl noch bis 2015 dauern wird, bis wirklich geeignete Maßnahmen für einen sinnvollen Hochwasserschutz umgesetzt sind.
Der LHW hat aus dem Hochwasser 1994 nur die Schlußfolgerung gezogen :
           
"Das Kernstück für den HW-Schutz im Selkegebiet ist die Schaffung von Voraussetzungen zum Rückhalt von Wasser durch den Bau der RHB Straßberg und  Meisdorf. Die ökonomischen bzw. ökologischen Parameter stellen hier ein Optimum dar." 
Die zuletzt genannte Behauptung musste vom LHW bereits öffentlich zurückgenommen werden!
Es ist eine landläufige Meinung, daß die Naturschützer alles verhindern. - Sie haben und konnten nichts verhindern; sie haben aber alternative Vorschläge gemacht.
Ein Gericht wird zwar in der Regel auf Grund einer Klage tätig, entscheidet dann aber nach geltendem Recht. Und wenn mit  einem Planungsvorhaben wie hier Naturschutzrecht massiv verletzt wird, ist so zu entscheiden.

Die Bürgerinitiative übergab dem Minister die gegen den Damm gesammelten Unterschriften.

Die Unterschriften übergaben wir dem Minister
Dr. Hermann Onko Aeikens   am 28. Oktober 2009.

In dem Gespräch mit dem Minister am 18. November konnten wir unsere Argumente vorbringen.
Der Minister meinte, zu den in Kürze anlaufenden Planfeststellungsverfahren für die Hochwasserrückhaltebecken könne man Vertrauen haben.
Er rechnet aber damit, daß nach deren Abschluß seitens der Naturschutzverbände dagegen geklagt werden wird.