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Wir wollen angemessenen Schutz der Bürger der Selkeaue vor einem Hochwasser
und bemühen uns um den Erhalt des Selketals - als Naturschutz- und
Urlaubsgebiet
| Der Landtagsabgeordnete der Fraktion Bündnis
90/Grüne und Vorsitzender des Umweltausschusses des
Landtages Sachsen-Anhalt Dietmar Weihrich hat an die
Landesregierung eine kleine Anfrage zur
schriftlichen Beantwortung eingereicht:
http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/intra/landtag3/ltpapier/drs/6/d7349gkl_6.pdf
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Landtag von Sachsen-Anhalt
KA 6/7349
25.01.2012
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) |
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Hochwasserschutz im Selketal
Aus Sicht des Naturschutzes gehört das Selketal zu
den wertvollsten Tälern des Harzes. Die
Naturschutzgebiete „Oberes Selketal“ und „Selketal“
sind Schutzgebiete entsprechend FFH-Richtlinie.
Weiterhin ist das Selketal Teil des
Vogelschutzgebietes „Nordöstlicher Unterharz“. Die
Selke ist als Mittelgebirgsfluss geprägt durch
längere Niedrigwasserperioden und kurzen, teilweise
extremen Hochwasserspitzen. Das letzte extreme
Hochwasserereignis aus dem Jahr 1994 entsprach laut
Experten einem HQ200. Die Selke ist in diesem
Bereich fast unverbaut.
Ich frage die Landesregierung:
1. In der Hochwasserschutzkonzeption des Landes bis
2020 wird auf Seite 6 ein Paradigmenwechsel im
Hochwasserschutz gefordert, welcher bewirke, dass
anstelle des bisherigen fast selbstverständlichen
Schutzanspruchs das Management von Hochwasserrisiken
trete, um hochwasserbedingte nachteilige Folgen auf
die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das
Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der
Gemeinschaft zu verringern. Wie wurde dieser
Grundsatz bei der Planung des Hochwasserschutzes im
Selketal berücksichtigt?
2. Wie werden die Kommunen bei der Erfüllung der
ihnen zufallenden Aufgaben des Hochwasserschutzes
unterstützt?
3. Plant die Landesregierung Aktivitäten, um
betroffene Bürgerinnen und Bürger in
Überschwemmungsgebieten beim Abschluss
Elementarversicherungen zu unterstützen? Wenn ja,
welche konkret? Wenn nein, warum nicht?
4. Welche Gutachten lagen den geplanten
Hochwasserrückhaltebecken bei Meisdorf und Straßberg
und weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen zugrunde? Ist
auch ausreichender Hochwasserschutz oberhalb des
Hochwasserrückhaltebeckens Straßberg sowie für
Silberhütte und Alexisbad nachgewiesen?
5. Welche Hochwasserschutzmaßnahmen wurden seit 1994
umgesetzt? Wie hat sich seitdem das Risikopotenzial
verändert?
6. Wie wurden Bürgerinnen und Bürger in die Planung
einbezogen, die sich u. a. für naturverträgliche
Varianten des Hochwasserschutzes einsetzen?
7. Welche von der Bürgerinitiative „Naturnaher
Hochwasserschutz Selke“ vorgeschlagenen
Einzelmaßnahmen wurden einer näheren Prüfung
unterzogen und mit welchem Ergebnis?
8. Welche weiteren Alternativen für die vorgesehenen
Hochwasserrückhaltebecken wurden geprüft?
9. Welche Gründe haben zur Ablehnung der
Planungsalternativen geführt?
10. Für welchen HQ plant das Land diese
Hochwasserrückhaltebecken? Welche Volumina können
durch die Hochwasserrückhaltebecken gebunden werden?
11. In einer Broschüre des Landestalsperrenbetriebs
wird dargestellt, dass bei Reaktivierung der
Harzteiche 31 % des Volumens der geplanten
Hochwasserrückhaltebecken bereitstehen könnten. Wie
und auf welchen Grundlagen wurde dies berechnet?
12. Wann sollen die Planfeststellungsverfahren für
die beiden Hochwasserrückhaltebecken eröffnet
werden?
13. Wie hoch sind die Bau- und Planungskosten der
beiden Hochwasserrückhaltebecken und der weiteren
Schutzmaßnahmen?
14. An den Standorten der geplanten
Hochwasserrückhaltebecken wurden
Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Wurden dabei
die naturschutzfachlichen Auflagen eingehalten und
in welcher Tiefe wurden bei den Probebohrungen
tragfähige und ausreichend dichte Gesteinsschichten
gefunden?
15. Wo soll das Baumaterial zum Bau der
Hochwasserrückhaltebecken gewonnen werden, über
welche Wege soll es zu deren Standorten
transportiert werden und welche Wege und Straßen
müssen durch den Transport ausgebaut oder befestigt
werden?
16. Ist durch die geplanten Maßnahmen eine
Verschlechterung der Selke nach
EGWasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erwarten? Wie
geht die Landesregierung mit dem von der EG-WRRL
geforderten Verschlechterungsverbot um?
17. Welche konkreten Maßnahmen sind zur Sicherung
der ökologischen Durchgängigkeit geplant? Wie wird
eine begleitende Erfolgskontrolle solcher Maßnahmen
gesichert?
18. Wann, wie lange und in welchem Bereich wurde das
Vorkommen prioritärer Arten oder Lebensraumtypen
nach Anhang I bzw. II der FFH-Richtlinie untersucht?
Können diese prioritären Arten und Lebensraumtypen
durch die geplanten Hochwasserrückhaltebecken
erheblich beeinträchtig werden? Welche Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen sind für diese prioritären Arten
und Lebensraumtypen geplant? Wie soll die
Durchführung und Wirksamkeit der Ausgleichs und
Ersatzmaßnahmen erreicht werden? Sind Kosten für
solche Maßnahmen in den Gesamtkosten berücksichtigt
worden?
19. Sind durch den Bau der Hochwasserrückhaltebecken
streng geschützte Arten betroffen?
20. Sind beim Bau der Hochwasserrückhaltebecken
weitere sekundäre Baumaßnahmen geplant?
21. Welche positiven und negativen Einflüsse haben
die Baumaßnahmen und deren Folgen auf die
Infrastruktur der Städte Falkenstein und Harzgerode,
den Tourismus und die Betriebe des Hotel- und
Gaststättengewerbes in unmittelbarer Nähe der
Baustelle und darüber hinaus im ganzen Selketal und
wie sollen die negativen Einflüsse ausgeglichen
werden? |
Im Dezember 2010 hat das
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
eine
HOCHWASSERSCHUTZKOZEPTION
des Landes
Sachsen-Anhalt bis 2020

herausgegeben. |
Diese Konzeption wurde ohne
Beteiligung der Naturschutzverbände
verabschiedet.
Sie enthält das Selketal betreffend einige
interessante Angaben: |
Für das HRB Straßberg
wurden bisher 1.067 T€ brutto beansprucht.
Der Umsetzungszeitraum ist 2014 - 2016.
Der aktuelle Kostenansatz gesamt ist 21,9 Mio €.
Für das Vorhaben HRB Meisdorf
wurden bisher 917,4 T€ brutto ausgegeben."
Der Umsetzungszeitraum ist 2016 - 2018.
Der aktuelle Kostenansatz gesamt ist 11,5 Mio €.
Für die Harzteiche sind die aktuellen
Kostenansätze für
Kleinmaßnahmen/Unterhaltung 3,0 Mio € je Jahr |
Die Baukosten betragen also zusammen
35, 5 Mio €. Davon sind also nur für
Planung rund 2 Mio € ausgegeben worden.
Aus der Erfahrung mit öffentlichen Bauten wird
es aber sicher teurer.
Im Hochwasseraktionsplan Selke von 2002 werden
die an der Selke erfaßten Schäden mit
53,526 Mio DM = 27,367 Mio € beziffert.Daraus zieht die Konzeption
die Schlußfolgerung : "Allgemein gilt, daß die
Schadenssummen der Hochwasserereignisse 1994 an Wipper und Selke die Baukosten für die HRB im
Harz um ein Vielfaches übersteigen."
-
eine tolle Rechnung !!!! |
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Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes
Sachsen-Anhalt hatte aufgerufen zu Stellungnahmen zum
Landesentwicklungsplan. In diesem Plan werden als
Vorranggebiete für Hochwasserschutz die Stauflächen von
vorhandenen und geplanten Hochwasserrückhaltebecken
festgelegt - also auch von Meisdorf.
Im Widerspruch dazu steht in diesem Plan:
"Ziel ist die Wiederherstellung einer ökologischen
Durchgängigkeit für die Arten der Fließgewässer sowie der
Erhalt seltener und gefährdeter Lebensräume und deren
Pflanzen- und Tierarten. Zu diesen Fließgewässern gehören ..
Selke ....."
"Im Bereich der Selke sind das unverbaute natürliche
Mittelgebirgsflußsystem einschließlich der Zuflüsse, die an
z.T. steilen Felshängen stockenden Laubwälder sowie die
wertvollen naturnahen Auen-, Hang- und Plateauwälder aller
Altersstadien mit den entsprechenden charakteristischen
Tier- und Pflanzenarten zu schützen." |
Die
Bürgerinitiative hat
(10. Dez. 2009) eine Stellungnahme abgegeben, die auf
diesen Widerspruch hinweist.

Der Bau der
Hochwasserrückhaltebecken im Selketal ist mit den
geltenden Gesetzen unvereinbar.
Deshalb müssen die Alternativen umgesetzt werden. |
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Meisdorfer dringen auf den Hochwasserschutz
Der Ortschaftsrat übt Kritik am Landesbetrieb für
Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW).
(Mitteldeutsche Zeitung vom 20.
Nov. 2009)
Seit 15 Jahren - dem Hochwasser 1994 - hat man nichts
anderes gemacht, als zwei Hochwasserrückhaltebecken zu
planen. Alle Alternativen wurden ignoriert. Statt eines
großen HRB hätten viele kleine Maßnahmen, auch für Meisdorf,
effektiveren Schutz gewährt und hätten längst fertig sein
können.
Wann
werden die Gemeinden im Selketal und in der Selkeaue Schutz
vor Hochwasser haben ?
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Eine realistischer Ablauf sieht z.Z. etwa so aus : |
Jahr |
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Hochwasser der Selke
und Bode am 13. April |
1994 |
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Planungsstudie
"Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Selke" |
1999 |
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Hochwasseraktionsplan
Selke des LHW |
2002 |
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Planung des HRB
Meisdorf ab |
2006 |
Angekündigte
Eröffnung des Planfeststellungsplans für das HRB
Meisdorf-
stattdessen beim LVA eingereichte Unterlagen
zurückgezogen |
2010 |
|
Überarbeitung der
Unterlagen gem. neuem BNatschG |
2011 |
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Einreichung der
überarbeiteten Unterlagen beim LVA zu PlFstV |
2012 |
Abschluß des
Planfeststellungsverfahrens
daraufhin Klage gegen die Standorte
Straßberg und Meisdorf
wegen eklatanter Verstöße gegen
Naturschutzrecht |
2015 |
| Abschluß des
Klageverfahrens mit voraussichtlichem Urteil:
HRB Meisdorf wird verworfen. |
2017 |
| daraufhin
Suche nach anderen Lösungen bis |
2019 |
| Planungen der
gefundenen Lösungen bis |
2021 |
| Abschluß der
Planfeststellungsverfahren der neuen Lösungen |
2023 |
| Ausführungsplanungen
und Ausschreibungen bis |
2025 |
| Bau der neuen
Lösungen bis |
2027 |
Wenn der
LHW (Landesbetrieb für Hochwasserschutz und
Wasserwirtschaft) weiterhin auf dem
Dammbau besteht, wird er mit der Planung der beiden HRB die
Verantwortung dafür übernehmen müssen, daß von 1994 bis
jetzt ein Ziel verfolgt wird, das die Gesetze verletzt.
Erst langwierige Gerichtsverfahren werden dann einen naturnahen Hochwasserschutz erzwingen.
Die Menschen in den Orten bleiben dann noch weit über das
Jahr 2015 hinaus ohne wirksamen Schutz, wenn der LHW keine
Einsicht zeigt. |
Unter der Überschrift
Hochwasserschutz lässt weiter auf sich warten
hat die Mitteldeutsche Zeitung am 21. Sept.
2010 über eine nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates
Harzgerode in Straßberg berichtet, in der der LHW und der
TSB ihre Planungen des Hochwasserschutzes erläuterten. Sie
mußten eingestehen, daß es wohl noch bis 2015 dauern wird,
bis wirklich geeignete Maßnahmen für einen sinnvollen
Hochwasserschutz umgesetzt sind. |
Der LHW hat aus dem Hochwasser 1994 nur die Schlußfolgerung
gezogen :
"Das Kernstück für den
HW-Schutz im Selkegebiet ist die Schaffung von
Voraussetzungen zum Rückhalt von Wasser durch den Bau der
RHB Straßberg und Meisdorf. Die ökonomischen bzw.
ökologischen Parameter stellen hier ein Optimum dar."

Die zuletzt genannte
Behauptung musste vom LHW bereits öffentlich zurückgenommen
werden!
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Es ist eine landläufige
Meinung, daß die Naturschützer alles verhindern. - Sie haben
und konnten nichts verhindern; sie haben aber alternative
Vorschläge gemacht.
Ein Gericht wird zwar in der Regel auf
Grund einer Klage tätig, entscheidet dann aber nach geltendem
Recht. Und wenn mit einem Planungsvorhaben wie hier
Naturschutzrecht massiv verletzt wird, ist so zu
entscheiden. |
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Die Bürgerinitiative übergab dem Minister die gegen den
Damm gesammelten Unterschriften. |
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Die Unterschriften
übergaben wir dem Minister
Dr. Hermann Onko Aeikens
am 28. Oktober 2009.
In dem Gespräch mit dem
Minister am 18. November konnten wir unsere Argumente
vorbringen.
Der Minister meinte, zu den in Kürze anlaufenden
Planfeststellungsverfahren für die Hochwasserrückhaltebecken
könne man Vertrauen haben.
Er rechnet aber damit, daß nach
deren Abschluß seitens der Naturschutzverbände dagegen
geklagt werden wird. |
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