4. HW Aktionsplan
4.1 Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise aus den Studien

Eine Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Selke kann nur durch die Kombination einer Auswahl von allen möglichen Maßnahmekomplexen effizient gestaltet werden:

1. Primär zu realisieren sind die überregional wirksamen und effizienten Maßnahmen zur Erweiterung der Hochwasserrückhalteräume im Selkeoberlauf. Ausgehend von den vorliegenden Untersuchungsergebnissen ist folgende Prioritatenreihung vorgesehen:

Kurzfristige Maßnahmen:

Änderung der Bewirtschaftung und Vergrößerung der Hochwasserrückhalteraume in folgenden vorhandenen - Talsperren.
- Frankenteich
- Kiliansteich
- Fürstenteich (Umwandlung in ein grünes Rückhaltebecken) Teufelsteich

Planungsbeginn des Rückhaltebeckens Straßberg

Um eine optimierte Steuerung der einzelnen Rückhalteanlagen zu ermöglichen, ist der Einbau von Meßeinrichtungen und die Schaffung der Möglichkeit einer Fernübertragung der Daten erforderlich. Bestandteil der Maßnahmen ist in jedem Fall die Ertüchtigung der Bauwerke an den Harzteichen. Entsprechend den durchgeführten Untersuchungen ist insbesondere für den Rödelbach in der Ortslage Straßberg ein Ausbau in Form einer hydraulisch günstigen Trassenführung erforderlich.

Mittelfristige Maßnahmen:
           Planung und Bau des HRB Straßberg

> Für den Standort oberhalb Meisdorf sollte eine abschließende Klärung hinsichtlich einer Realisierbarkeit erfolgen, da die Hochwassersicherheit für den Selkeunterlauf dadurch nachhaltig verbessert und auf örtliche Maßnahmen im Selkeunterlauf nahezu komplett verzichtet werden könnte. (vgl. 4.2)

Langfristige Maßnahmen:
- Planung und Bau des HRB Uhlenbach
  Dieser Maßnahme wird keine zeitliche und inhaltliche Priorität zugeordnet.

2. Parallel zu Erweiterung des Rückhaltevermögens sollten ausgehend von den ermittelten und aufgezeigten Defiziten im Hochwasserschutz lokale wasserbauliche Maßnahmen zur Erhöhung des bestehenden Schutzgrades in den Ortslagen durchgeführt werden. Dabei ist auf eine Angemessenheit der Maßnahmen zu achten und nach Möglichkeit eine Aufwertung des gewässerökologischen Zustandes anzustreben.

Bei einer Realisierung der unter Punkt 1 genannten Maßnahmen ohne ein HRB Meisdorf weisen folgende Ortslagen hohe Defizite hinsichtlich des Hochwasserschutzes auf und sollten kurz bis mittelfristig durch örtliche wasserbauliche Maßnahmen geschützt werden:

Unterlauf - Meisdorf
- Ermsleben
- Reinstedt
- Hoym
- Gatersleben
- Hedersleben
- Hausneindorf
Realisierung nur, wenn RHB Meisdorf
im HW Aktionsplan keine Bestätigung erfährt.

Im Oberlauf sind örtliche wasserbauliche Schutzmaßnahmen für die Ortslagen Güntersberge, Alexisbad und Mägdesprung unumgänglich zur Einhaltung des Schutzzieles HQ 100.

Im Rahmen dieses HW Aktionsplanes erfolgt die Festlegung des Schutzgrades unter Berücksichtigung des lokalen Schadenpotentials und im Zuge durchzuführender vergleichender Planungen. Im Selkeunterlauf müssen außerhalb der Ortslagen sowie in unbebauten Bereichen weiträumige Ausuferungsbereiche wasserrechtlich gesichert werden, um Aufhöhungen der Scheiteldurchflüsse durch den Verlust an Retentionsräumen auszuschließen. Die Maßnahmen zum Hochwasserschutz sollten für alle Bereiche akzeptabel sein und unvermeidbare negative Nebeneffekte minimiert werden. Die Beurteilung der Maßnahmen orientiert sich an der gesamtwirtschaftlichen Nutzenmaximierung.

3. Als Ergänzung ist eine Verminderung der potentiellen Hochwasserschaden durch folgende begleitende Maßnahmen anzustreben.

> administrative Maßnahmen¬
- Nutzungsbeschränkungen (Festsetzung von Überschwemmungsgebieten)
- Freimachen und Freihalten von gefährdeten Flächen,
  d.h. Umsiedlung, Beseitigung von Abflußhindernissen etc.
- Bauvorschriften für gefährdete Objekte

> lokale (Bau)maßnahmen
- lokale Eindeichung von Einzelobjekten
- Mindesthöhenlage der Nutzgeschosse von Bauwerken
- äußere und innere Schutzvorkehrungen bei Einzelobjekten
- überflutungs und auftriebssichere Gestaltung wichtiger Anlagen

> Hochwasserverteidigung
- Hochwasserwarndienst und detaillierte Einsatzpläne, eine Vergrößerung
  der Vorwarnzeit soll z.B. durch den Bau eines zusätzlichen Pegels
  oberhalb der Ortslage Güntersberge erreicht werden.
- HW Warnung aus Niederschlagsvorhersage
- Sicherungsmaßnahmen, Bereitstellung von Material (z.B. Sandsäcke)

4.2 Die Vorzugsvariante aus der Sicht des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW)

Die Umsetzung des Hochwasseraktionsplanes Selke erfordert eine enge Zusammenarbeit des LHW mit dem Talsperrenbetrieb des Landes Sachsen Anhalt (TSB). Der LHW sieht seine bisherigen Auffassungen durch die Empfehlungen gem. Pkt. 4.1 hinsichtlich der kurzfristigen Maßnahmen der Nutzung der bestehenden Harzteiche für den Hochwasserschutz bestätigt.
Ausgehend vom Kosten Nutzen Verhältnis und der Gegenüberstellung des Naturraumverbrauches gibt der LHW dem Bau der grünen Rückhaltebecken Straßberg und Meisdorf den Vorrang vor dem Ausbau von Ortslagen im Selkegebiet unterhalb Meisdorf. Der Bau/die Erweiterung des RHB Uhlenbach ist optional zu betrachten und hängt von der weiteren Entwicklung bzw. Fortschreibung des HW Aktionsplanes ab.

5. Begründung für die Entscheidung der Vorzugsvariante aus der Sicht des LHW

Hinsichtlich der Kostenrelevanz ist die für das RHB Meisdorf so, daß Baukosten für das RHB in Höhe von 6,6 Mio. € Ausbaukosten in den Ortslagen Meisdorf, Ermsleben, Reinstedt, Hoym, Gatersleben, Hausneindorf und Hedersleben in Höhe von ca. 15,5 Mio. € zur Erreichung der gleichen Zielstellung gegenüberstehen. Bezüglich des Naturraumverbrauches steht einem dauerhaften Flachenverbrauch für das grüne Dammbauwerk in Meisdorf von ca. 8000 m² mit ökologisch ertüchtigtem Grundablaß eine Flächeninanspruchnahme für die u.h. liegenden 7 Ortslagen (und Eingriffen in 4 weitere Nebengewässer, Mühlgraben u.Ä.) in Höhe von ca. 160.000 m² als Eingriff gegenüber.

Maßnahmen in den Ortslagen greifen darüber hinaus massiv in Eigentumsverhältnisse, gültige Wasserrechte an Mühlgraben und Nebengewässer, regionale Entwicklungsmöglichkeiten techn. Infrastruktur (Straße, Bahn) und landwirtschaftliche Flächennutzungen auch außerhalb derzeitiger Überschwemmungsgebiete ein. Zu beachten ist weiterhin, daß Sauerbach, Klostergraben, Getel und Hauptseegraben ebenfalls in die Selke u.h. des Rückhaltebeckenstandortes Meisdorf einmünden und bei Beschränkung auf einen Ortslagenausbau wasserbaulich ebenfalls zur Verhinderung von Hochwasserrückstau auszubauen waren. Es müßten zusätzlich 2 Flutmulden von 4,5 und 8,5 km Länge angelegt werden, wobei die Scheiteldurchflüsse bei Hochwasser im Interesse des Schutzes der Siedlungen von oben nach unten erhöht werden würden und der Durchfluß insgesamt als stark ungleichförmig zu betrachten wäre.

Die dezentralen Maßnahmen in den Ortslagen ohne das Rückhaltebecken Meisdorf haben in der Gesamtbetrachtung keinerlei nachhaltige Wirkung, schränken die Entwicklungsmöglichkeiten inner und außerorts ein und geben keine Gewähr einer dauerhaften Verbesserung des HW Schutzniveaus; sie stellen eine end of pipe Lösung dar.

Der Hochwasserlängsschnitt der Selke zeigt eindrucksvoll den Sicherheitsgewinn des RHB Meisdorf für die unterhalb liegenden Ortslagen, der den noch unterhalb Mägdesprung anzutreffenden Durchfluß von ca. 50 m³/s abbaut.

Das Kernstück für den HW Schutz im Selkegebiet ist die Schaffung von Voraussetzungen zum Rückhalt von Wasser durch den Bau der RHB Straßberg und Meisdorf.

Die ökonomischen bzw. ökologischen Parameter stellen hier ein Optimum dar.