4. HW Aktionsplan
4.1 Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise
aus den Studien
Eine Verbesserung des
Hochwasserschutzes an der Selke kann nur durch die Kombination einer Auswahl von
allen möglichen Maßnahmekomplexen effizient gestaltet werden:
1. Primär zu realisieren sind die überregional wirksamen und
effizienten Maßnahmen zur Erweiterung der Hochwasserrückhalteräume im
Selkeoberlauf. Ausgehend von den vorliegenden Untersuchungsergebnissen ist
folgende Prioritatenreihung vorgesehen:
Kurzfristige Maßnahmen:
Änderung der Bewirtschaftung und Vergrößerung der Hochwasserrückhalteraume in
folgenden vorhandenen - Talsperren.
- Frankenteich
- Kiliansteich
- Fürstenteich (Umwandlung in ein grünes Rückhaltebecken) Teufelsteich
Planungsbeginn des Rückhaltebeckens Straßberg
Um eine optimierte Steuerung der einzelnen Rückhalteanlagen zu ermöglichen, ist
der Einbau von Meßeinrichtungen und die Schaffung der Möglichkeit einer
Fernübertragung der Daten erforderlich. Bestandteil der Maßnahmen ist in jedem
Fall die Ertüchtigung der Bauwerke an den Harzteichen. Entsprechend den
durchgeführten Untersuchungen ist insbesondere für den Rödelbach in der Ortslage
Straßberg ein Ausbau in Form einer hydraulisch günstigen Trassenführung
erforderlich.
Mittelfristige Maßnahmen:
Planung und Bau des
HRB Straßberg
> Für den Standort oberhalb Meisdorf sollte eine abschließende Klärung
hinsichtlich einer Realisierbarkeit erfolgen, da die Hochwassersicherheit für
den Selkeunterlauf dadurch nachhaltig verbessert und auf örtliche Maßnahmen im
Selkeunterlauf nahezu komplett verzichtet werden könnte. (vgl. 4.2)
Langfristige Maßnahmen:
- Planung und Bau des HRB Uhlenbach
Dieser Maßnahme wird keine zeitliche und inhaltliche Priorität
zugeordnet.
2. Parallel zu Erweiterung des Rückhaltevermögens sollten ausgehend von
den ermittelten und aufgezeigten Defiziten im Hochwasserschutz lokale
wasserbauliche Maßnahmen zur Erhöhung des bestehenden Schutzgrades in den
Ortslagen durchgeführt werden. Dabei ist auf eine Angemessenheit der Maßnahmen
zu achten und nach Möglichkeit eine Aufwertung des gewässerökologischen
Zustandes anzustreben.
Bei einer Realisierung der unter Punkt 1 genannten Maßnahmen ohne ein HRB
Meisdorf weisen folgende Ortslagen hohe Defizite hinsichtlich des
Hochwasserschutzes auf und sollten kurz bis mittelfristig durch örtliche
wasserbauliche Maßnahmen geschützt werden:
| Unterlauf | - Meisdorf - Ermsleben - Reinstedt - Hoym - Gatersleben - Hedersleben - Hausneindorf |
Realisierung nur, wenn RHB
Meisdorf im HW Aktionsplan keine Bestätigung erfährt. |
Im Oberlauf sind örtliche
wasserbauliche Schutzmaßnahmen für die Ortslagen Güntersberge, Alexisbad und
Mägdesprung unumgänglich zur Einhaltung des Schutzzieles HQ 100.
Im Rahmen dieses HW Aktionsplanes erfolgt die Festlegung des Schutzgrades unter
Berücksichtigung des lokalen Schadenpotentials und im Zuge durchzuführender
vergleichender Planungen. Im Selkeunterlauf müssen außerhalb der Ortslagen sowie
in unbebauten Bereichen weiträumige Ausuferungsbereiche wasserrechtlich
gesichert werden, um Aufhöhungen der Scheiteldurchflüsse durch den Verlust an
Retentionsräumen auszuschließen. Die Maßnahmen zum Hochwasserschutz sollten für
alle Bereiche akzeptabel sein und unvermeidbare negative Nebeneffekte minimiert
werden. Die Beurteilung der Maßnahmen orientiert sich an der
gesamtwirtschaftlichen Nutzenmaximierung.
3. Als Ergänzung ist eine Verminderung der potentiellen Hochwasserschaden
durch folgende begleitende Maßnahmen anzustreben.
> administrative Maßnahmen¬
- Nutzungsbeschränkungen (Festsetzung von Überschwemmungsgebieten)
- Freimachen und Freihalten von gefährdeten Flächen,
d.h. Umsiedlung, Beseitigung von Abflußhindernissen etc.
- Bauvorschriften für gefährdete Objekte
> lokale (Bau)maßnahmen
- lokale Eindeichung von Einzelobjekten
- Mindesthöhenlage der Nutzgeschosse von Bauwerken
- äußere und innere Schutzvorkehrungen bei Einzelobjekten
- überflutungs und auftriebssichere Gestaltung wichtiger Anlagen
> Hochwasserverteidigung
- Hochwasserwarndienst und detaillierte Einsatzpläne, eine Vergrößerung
der Vorwarnzeit soll z.B. durch den Bau eines zusätzlichen Pegels
oberhalb der Ortslage Güntersberge erreicht werden.
- HW Warnung aus Niederschlagsvorhersage
- Sicherungsmaßnahmen, Bereitstellung von Material (z.B. Sandsäcke)
4.2 Die Vorzugsvariante aus der Sicht des Landesbetriebes für
Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW)
Die Umsetzung des Hochwasseraktionsplanes Selke erfordert eine enge
Zusammenarbeit des LHW mit dem Talsperrenbetrieb des Landes Sachsen Anhalt (TSB).
Der LHW sieht seine bisherigen Auffassungen durch die Empfehlungen gem. Pkt. 4.1
hinsichtlich der kurzfristigen Maßnahmen der Nutzung der bestehenden Harzteiche
für den Hochwasserschutz bestätigt.
Ausgehend vom Kosten Nutzen Verhältnis und der Gegenüberstellung des
Naturraumverbrauches gibt der LHW dem Bau der grünen Rückhaltebecken Straßberg
und Meisdorf den Vorrang vor dem Ausbau von Ortslagen im Selkegebiet unterhalb
Meisdorf. Der Bau/die Erweiterung des RHB Uhlenbach ist optional zu betrachten
und hängt von der weiteren Entwicklung bzw. Fortschreibung des HW Aktionsplanes
ab.
5. Begründung für die Entscheidung der
Vorzugsvariante aus der Sicht des LHW
Hinsichtlich der Kostenrelevanz ist die für das RHB Meisdorf so, daß Baukosten
für das RHB in Höhe von 6,6 Mio. € Ausbaukosten in den Ortslagen Meisdorf,
Ermsleben, Reinstedt, Hoym, Gatersleben, Hausneindorf und Hedersleben in Höhe
von ca. 15,5 Mio. € zur Erreichung der gleichen Zielstellung gegenüberstehen.
Bezüglich des Naturraumverbrauches steht einem dauerhaften Flachenverbrauch für
das grüne Dammbauwerk in Meisdorf von ca. 8000 m² mit ökologisch ertüchtigtem
Grundablaß eine Flächeninanspruchnahme für die u.h. liegenden 7 Ortslagen (und
Eingriffen in 4 weitere Nebengewässer, Mühlgraben u.Ä.) in Höhe von ca. 160.000
m² als Eingriff gegenüber.
Maßnahmen in den Ortslagen greifen darüber hinaus massiv in
Eigentumsverhältnisse, gültige Wasserrechte an Mühlgraben und Nebengewässer,
regionale Entwicklungsmöglichkeiten techn. Infrastruktur (Straße, Bahn) und
landwirtschaftliche Flächennutzungen auch außerhalb derzeitiger
Überschwemmungsgebiete ein. Zu beachten ist weiterhin, daß Sauerbach,
Klostergraben, Getel und Hauptseegraben ebenfalls in die Selke u.h. des
Rückhaltebeckenstandortes Meisdorf einmünden und bei Beschränkung auf einen
Ortslagenausbau wasserbaulich ebenfalls zur Verhinderung von Hochwasserrückstau
auszubauen waren. Es müßten zusätzlich 2 Flutmulden von 4,5 und 8,5 km Länge
angelegt werden, wobei die Scheiteldurchflüsse bei Hochwasser im Interesse des
Schutzes der Siedlungen von oben nach unten erhöht werden würden und der
Durchfluß insgesamt als stark ungleichförmig zu betrachten wäre.
Die dezentralen Maßnahmen in den Ortslagen ohne das Rückhaltebecken Meisdorf
haben in der Gesamtbetrachtung keinerlei nachhaltige Wirkung, schränken die
Entwicklungsmöglichkeiten inner und außerorts ein und geben keine Gewähr einer
dauerhaften Verbesserung des HW Schutzniveaus; sie stellen eine end of pipe
Lösung dar.
Der Hochwasserlängsschnitt der Selke zeigt eindrucksvoll den Sicherheitsgewinn
des RHB Meisdorf für die unterhalb liegenden Ortslagen, der den noch unterhalb
Mägdesprung anzutreffenden Durchfluß von ca. 50 m³/s abbaut.
Das Kernstück für den HW Schutz im Selkegebiet ist die Schaffung von
Voraussetzungen zum Rückhalt von Wasser durch den Bau der RHB Straßberg und
Meisdorf.
Die ökonomischen bzw. ökologischen Parameter stellen hier ein Optimum dar.