Unsere Demonstration am 29. März 2003 im Selketal unter dem Motto
HOCHWASSERSCHUTZ – OHNE DAMM
hat viele Menschen informiert und mobilisiert, sich für das Selketal einzusetzen, damit es in seiner ganzen Schönheit erhalten bleibt.

Leider stehen alle Zeichen dafür, dass die Landesregierung bisher nicht dazu bewegt werden konnte, ihren unbedingten Willen aufzugeben, ein Hochwasserrückhaltebecken bei Meisdorf zu bauen und das Planfeststellungsverfahren* dafür schnellstmöglich einzuleiten. Das ist dem Hochwasseraktionsplan Selke vom 18. Dez. 2002 zu entnehmen, der vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt erarbeitet wurde.

*    Ein Planfeststellungsverfahren ist ein Genehmigungsverfahren, in dem alle für das Vorhaben benötigten Genehmigungen gebündelt werden. In diesem Verfahren wird auch die Umweltverträglichkeit der Vorzugsvariante untersucht (Umwelt­verträglichkeitsprüfung). Mögliche Alternativ-Varianten müssen genannt und ihre Nichtumsetzung (nur) aus wasserwirtschaftlicher Sicht begründet werden. Sie werden aber nicht auf ihre Umweltverträglichkeit untersucht, so dass ein Vergleich von Varianten hinsichtlich der Umweltverträglichkeit in diesem Verfahren nicht stattfindet.
Das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung geht in die Abwägung mit anderen Belangen, z.B. dem Hochwasserschutz, ein. Das heißt: Auch wenn sich das Vorhaben als umweltunverträglich erweist, kann das Vorhaben zugelassen werden, wenn die zuständige Wasserbehörde zu dem Ergebnis kommt, dass in diesem Fall die Belange des Hochwasserschutzes (Schutz von Leib und Leben) vorgehen.
Durch die politische Vorentscheidung für die Errichtung des Hochwasserrückhaltebecken Meisdorf ist das Ergebnis der Abwägung vorbestimmt.
Denn Behörden setzen politische Entscheidungen um.

Die Naturschutzverbände und der Harzklub stellen an das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt folgende Forderung :

Für das im Aktionsplan Hochwasser aufgeführte Hochwasserrückhaltebecken Meisdorf ist das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren nicht einzuleiten.
Es sind für diesen Damm Alternativen zu erarbeiten, die alle Schutzgüter angemessen berücksichtigen und dem Tourismus eine Überlebenschance lassen.

Diese Forderung begründet sich aus den bisherigen Planungen und öffentlichen Auftritten des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft, denen wir hauptsächlich folgende Thesen entnehmen :

Es wird erklärt, die Belange des Tourismus, des Natur- und Umweltschutzes würden in dem folgenden Planungsverfahren ausreichend berücksichtigt werden.
Obwohl die Belange des Naturschutzes bisher gar nicht untersucht wurden, wird die Behauptung aufgestellt, das Rückhaltebecken sei die ökonomisch günstigste und ökologisch verträglichste Variante und könne ökologisch durchgängig gestaltet werden. In dem Aktionsplan wurde Straßen- und Eisenbahnbrücken eine Schutzwürdigkeit bescheinigt, warum aber nicht den Naturschutzgebieten ?
Eine Alternativen-Diskussion mit den betroffenen Interessenvertretern des Tourismus und des Naturschutzes hat bisher nicht stattgefunden und ein Planfeststellungsverfahren lässt keine Diskussion mehr zu.
Damit wird ein Planungsverfahren in Gang gesetzt, das offensichtlich so angelegt ist, dass die Bürger und die "Träger öffentlicher Belange", die Interessenvertreter des Tourismus, der Heimat­pflege und des Naturschutzes nur noch Meinungen zu Detailfragen äußern können, aber nicht mehr zu der Frage, ob das Rückhaltebecken überhaupt gebaut wird.

Es wird den Bewohnern der Selkeaue suggeriert, ohne das Rückhaltebecken gebe es für sie keinen Schutz vor einem künftigen Hochwasser.
Hochwasserschutz ist keine Frage des ob, sondern des wie und wie viel, denn einen 100-prozentigen Hochwasserschutz gibt es nicht. Zur Zeit wird tatsächlich durch die Gemeinden des Selketals und der Selkeaue nur ein Hochwasser von einer Stärke, wie es im statistischen Mittel etwa alle 5 bis 20 Jahre [ als HQ (5) bzw. HQ (20) bezeichnet ] auftritt, schadlos abfließen können. Dass dies nicht ausreicht, ist auch Naturschützern völlig klar. Aus den bisher erarbeiteten Unterlagen geht hervor, dass mit dem Bau des Rückhaltebeckens bei Straßberg und Bewirtschaftungsänderungen geeigneter Harzteiche ein HQ (50) schadlos abgeführt werden kann.
Ein darüber hinaus gehender Hochwasserschutz ist die Zerstörung des Selketals nicht wert.
Das Rückhaltebecken wird bei andauernden Niederschlägen in der Stärke eines HQ (100) bereits nach 5 Stunden gefüllt sein. Danach strömt die Flut ungehindert durch die Orte.

Das Rückhaltebecken sei die ökonomisch günstigste Variante
Die Kosten für Planungsleistungen, Grunderwerb, Folgekosten und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden aber noch gar nicht ermittelt.

Der Damm passe sich der Landschaft an
Es ist aber offensichtlich, dass der Charakter einer unverbauten offenen Talaue zerstört wird. Dadurch werden die Touristen das Interesse am Selketal verlieren.

Der Flächenverbrauch für den Damm sei am geringsten
Der Flächenverbrauch ist aber z.Z. nicht bewertbar, weil landwirtschaftlich genutzte Flächen nicht mit Naturschutzgebieten aufgerechnet werden können und im NSG nur die Flächen berücksichtigt wurden, die überbaut werden, nicht aber die, die durch den Wasserrückstau zerstört oder beeinträchtigt werden.


Statt dessen wäre ein Raumordnungsverfahren notwendig, in dem verschiedene Alternativen auf ihre Raum- und Umweltverträglichkeit untersucht werden müssen.