3. Die Planung der Landesregierung zum Hochwasserschutz

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Die Planung |
Stellungnahme der Naturschutzverbände |
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Sowohl für die
Studie "Untersuchungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes
an der Selke" Dresden Dorsch Consult als auch für den darauf
bezogenen Hochwasseraktionsplan Selke hat das Ministerium für
Landwirtschaft und Umweltschutz die Aufgabe gestellt, zu
ermitteln, welche wasserwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich
sind, in allen bewohnten Gebieten der Selke den Schutz vor einem
Hochwasserereignis, welches alle 100 Jahre einmal eintritt
(HQ100) zu gewährleisten. |
Die Zielstellung
eines verbindlichen Schutzgrades von HQ 100 kann von den
Naturschutzverbänden und der Tourismuswirtschaft nicht
hingenommen werden, weil 1. die zutreffende Vorschrift u. a. festlegt: DIN 19700-12 Stauanlagen, Hochwasserrückhaltebecken
2. vor der
Festlegung des Schutzgrades geprüft werden muß, wie viel und
welche Gebäude und andere Infrastruktur bei einem HQ 100
betroffen sind, wobei zu berücksichtigen ist, daß das HRB bei
Strassberg bereits eine Reduzierung des Hochwasserscheitels auf
ein HQ 50 bewirkt |
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In dem vorliegenden Hochwasseraktionsplan Selke sind vorgesehen
als Kurzfristige Maßnahmen: |
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Änderung der
Bewirtschaftung und Vergrößerung der Hochwasserrückhalteräume in
folgenden vorhandenen Talsperren.
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Diese Maßnahmen werden von Seiten der Naturschutzverbände befürwortet. Bei den Bewirtschaftungsänderungen ist zu beachten, daß der Teich als Lebensraum für wassergebundene Tiere und Pflanzen erhalten bleibt. |
| Planungsbeginn des Rückhaltebeckens Straßberg |
Dieser Bau
zerstört ein sehr wertvolles Naturschutzgebiet. |
| Mit diesen Maßnahmen ist für die bewohnten Gebiete in der Selkeaue mindestens ein HQ 50 erreichbar. | |
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Um die Zielstellung eines HQ 100 zu erfüllen, werden für mittelfristige Maßnahmen als einzig möglich dargestellt: |
Diese Zielstellung ist nicht zwingend, s.o. |
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Bau eines HRB bei Meisdorf. Geplant ist ein begrünter Erddamm mit ca. 15 m Höhe "Das Kernstück
für den HW Schutz im Selkegebiet ist die Schaffung von
Voraussetzungen zum Rückhalt von Wasser durch den Bau der RHB
Straßberg und Meisdorf. |
Dieser Bau
zerstört ein besonders sensibles Naturschutzgebiet mit sehr
hohem touristischem Wert. |
| Für diese Aussage sind keine Untersuchungen oder Bewertungen erfolgt. |
Daher ist es nicht zu verstehen und nicht zu akzeptieren, daß dieser Variante von der Landesregierung der Vorrang eingeräumt wird. |
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So sieht der Boden des HRB Straußfurt bei Sömmerda nach einem Hochwasser aus. Wir möchten nicht, daß das Selketal ein ähnliches Bild bietet. |
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