3.    Die Planung der Landesregierung zum Hochwasserschutz

Die Planung

Stellungnahme der Naturschutzverbände

Sowohl für die Studie "Untersuchungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Selke" Dresden Dorsch Consult als auch für den darauf bezogenen Hochwasseraktionsplan Selke hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umweltschutz die Aufgabe gestellt, zu ermitteln, welche wasserwirtschaftlichen Maßnahmen erforderlich sind, in allen bewohnten Gebieten der Selke den Schutz vor einem Hochwasserereignis, welches alle 100 Jahre einmal eintritt (HQ100) zu gewährleisten.
Dieser hohe Schutzgrad wurde ohne Berücksichtigung von Belangen des Tourismus und des Naturschutzes festgelegt, denn beide werden schwer in Mitleidenschaft gezogen.
In der Studie wurden verschiedene Varianten untersucht und hinsichtlich ihrer Schutzfunktion bewertet.
siehe auch: Hochwasseraktionsplan v. 18.12.02

Die Zielstellung eines verbindlichen Schutzgrades von HQ 100 kann von den Naturschutzverbänden und der Tourismuswirtschaft nicht hingenommen werden, weil
1. die zutreffende Vorschrift u. a. festlegt:
DIN 19700-12 Stauanlagen, Hochwasserrückhaltebecken

4.1.1 Ziel der Hochwasserrückhaltung
Ziel der Schutzmaßnahme durch Hochwasserrückhaltebecken ist, die für die Unterlieger schadensträchtigen Hochwasserereignisse zu reduzieren. Bei der Festlegung des Schutzzieles sind wirtschaftliche und ökologische Gesichtspunkte sowie Möglichkeiten der Hochwasservorsorge zu berücksichtigen.
4.2.3 Hochwasserschutz (Hochwasserbemessungsfall 3)
Die Bemessung des gewöhnlichen Hochwasserrückhalteraumes nach Hochwasserbemessungsfall 3 (BHQ3) unterliegt den regional geprägten Anforderungen an den Schutz von Bebauung und Objekten oder dem Ausgleich der Wasserführung. ...

2. vor der Festlegung des Schutzgrades geprüft werden muß, wie viel und welche Gebäude und andere Infrastruktur bei einem HQ 100 betroffen sind, wobei zu berücksichtigen ist, daß das HRB bei Strassberg bereits eine Reduzierung des Hochwasserscheitels auf ein HQ 50 bewirkt
und erst dann
3. abzuwägen ist, ob der Schutz einer begrenzten Anzahl von Gebäuden die Zerstörung des für eine ganze Gesellschaft wichtigen Selketales rechtfertigt oder ob örtliche Schutzmaßnahmen das geeignetere Mittel sind

In dem vorliegenden Hochwasseraktionsplan Selke sind vorgesehen als
Kurzfristige Maßnahmen:
Änderung der Bewirtschaftung und Vergrößerung der Hochwasserrückhalteräume in folgenden vorhandenen Talsperren.
  • Frankenteich
  • Kiliansteich
  • Fürstenteich (Umwandlung in ein grünes  Rückhaltebecken)
  • Teufelsteich

Diese Maßnahmen werden von Seiten der Naturschutzverbände befürwortet. Bei den Bewirtschaftungsänderungen ist zu beachten, daß der Teich als Lebensraum für wassergebundene Tiere und Pflanzen erhalten bleibt.

Planungsbeginn des Rückhaltebeckens Straßberg

Dieser Bau zerstört ein sehr wertvolles Naturschutzgebiet.
Daß die Naturschutzverbände dem nicht widersprechen ist als das Angebot eines Kompromisses zu Gunsten des Hochwasserschutzes zu verstehen, zumal dieses HRB sowohl die Orte im Harz als auch in der Selkeaue schützt.

Mit diesen Maßnahmen ist für die bewohnten Gebiete in der Selkeaue mindestens ein HQ 50 erreichbar.

Um die Zielstellung eines HQ 100 zu erfüllen, werden für mittelfristige Maßnahmen als einzig möglich dargestellt:

Diese Zielstellung ist nicht zwingend, s.o.
Bau eines HRB bei Meisdorf.
Geplant ist ein begrünter Erddamm mit ca. 15 m Höhe



"Das Kernstück für den HW Schutz im Selkegebiet ist die Schaffung von Voraussetzungen zum Rückhalt von Wasser durch den Bau der RHB Straßberg und Meisdorf.
Die ökonomischen bzw. ökologischen Parameter stellen hier ein Optimum dar."

Dieser Bau zerstört ein besonders sensibles Naturschutzgebiet mit sehr hohem touristischem Wert.
Nicht erst bei einem Hochwasser, das nach seinem Abfluß am Fuß des Dammes Schlamm, Siedlungsabfälle und Gestrüpp zurückläßt, wird das Naturschutzgebiet geschädigt, sondern schon durch die Existenz des Dammes.
Das Klima im Tal ändert sich, so daß empfindlichen seltenen Pflanzenarten aussterben werden.
Der Damm bildet eine ökologische Sperre.
Er bietet weder absoluten, noch sicheren Hochwasserschutz. Vielmehr baut sich bei jedem Hochwasser hinter dem Damm ein Katastrophenpotential auf.
Das Hochwasser 1994 war ein "HQ 200" und in einem solchen Fall würde der Damm überspült, im schlimmsten Fall weggespült.
Vor dem Hochwasser, das von der rückstauenden Bode verursacht wird und dem im Zusammenhang mit der Einstellung des Bergbaus und der Flutung von Alttagebauen steigenden Grundwasserspiegel kann der Damm auch keinen Schutz bieten.
Diese Variante darf nicht
realisiert werden !

Für diese Aussage sind keine Untersuchungen oder Bewertungen erfolgt.

Daher ist es nicht zu verstehen und nicht zu akzeptieren, daß dieser Variante von der Landesregierung der Vorrang eingeräumt wird.

So sieht der Boden des HRB Straußfurt bei Sömmerda nach einem Hochwasser aus. Wir möchten nicht, daß das Selketal ein ähnliches Bild bietet.