4. Hochwasserschutz ohne Damm – die Alternativen

In den Planungen verworfene Variante
örtliche wasserbauliche Maßnahmen in den Orten der Selkeaue, z.B. Schaffung von Umflutrinnen um die Orte Reinstedt und Gatersleben, Bau von Deichen, Umbau von Wehren.
Die Umsetzung dieser Varianten ist mit der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen verbunden und es wird ohne nähere Untersuchung unterstellt, daß sie höhere Kosten verursacht als der Bau eines großen HRB.
Deshalb wird diese Variante vom LHW nicht weiter verfolgt.

Die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen ist mit dem geringeren "Verbrauch" von sehr wertvollen Flächen im Naturschutzgebiet nicht aufrechenbar.
Die bisher überschläglich ermittelten Kosten (höher als bei Variante 1) beziehen sich lediglich auf reine Baukosten. Sie entsprechen nicht den Investitionskosten, da Kosten für Planungsleistungen, Grunderwerb, Folgekosten und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht enthalten sind. Sie sind daher für einen Kostenvergleich ungeeignet.

Diese Variante muß weiter untersucht werden, denn mit ihr ist der Bau des Dammes bei Meisdorf nicht erforderlich!

Zusätzlich fordern wir:
  1. die Offenlegung der der Planung zugrundeliegenden Landkarten mit den gefährdeten Bereichen in den Ortslagen in den verschiedenen Gefahrenstufen von HQ 50 bis HQ 200.
    Diese Landkarten können den Einwohnern der von einem Hochwasser bedrohten Orten die Gebiete mit konkreter Überschwemmungsgefahr darstellen und die Möglichkeit individuellen Hochwasserschutzes aufzeigen.
  2. die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens für die Maßnahmen an der Selke.

Die Landesregierung beabsichtigt, den Bau des HRB bei Meisdorf im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens zu realisieren. In einem solchen Verfahren wird nur der Standort selbst auf seine Umweltverträglichkeit überprüft.
Alternativen werden in diesem Verfahren nicht betrachtet.
Auch bei fehlender Umweltverträglichkeit kann der Damm gebaut werden, da die Umweltverträglichkeit nur als ein zu beachtender Fakt in die Abwägung eingeht.
Die Wasserbehörde führt die Abwägung durch und entscheidet über das Vorhaben, so dass von vornherein davon auszugehen ist, dass dem Hochwasserschutz Vorrang eingeräumt wird und Tourismuswirtschaft und Naturschutz nur ungenügend beachtet werden.

Wir fordern die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens.
In einem solchen Verfahren, das nach dem Raumordnungsgesetz /ROG/ durchgeführt wird, müssen alle relevanten Belange, also auch die FFH-Verträglichkeit und die Umweltverträglichkeit ermittelt, geprüft und bewertet werden.
In diesem Verfahren können sich die Träger öffentlicher Belange mit ihren Argumenten entsprechend einbringen.

  siehe auch: Anfrage Kachel an Reg. LSA, Unsere Forderungen, Stellungnahme Harzklub v. 20.05.03, Vorträge T2 Der Harz 11/02 Werner

Für diesen besseren Hochwasserschutz setzen wir uns ein.
Folgende Maßnahmen müssen
geplant und durchgeführt werden:
Die Punkte 2, 4, 13 und 16 können nur toleriert werden. Sie laufen den Belangen des Naturschutzes zuwider.
(siehe auch in der Karte)

 

Planungen und Baumaßnahmen
1 In das System des Hochwasserrückhalts sind alle geeigneten Teiche im Harz, die bisher nicht berücksichtigt wurden, einzubeziehen.
2 Ein Hochwasserrückhaltebecken bei Straßberg wird als Kompromiß seitens des Naturschutzes toleriert, obwohl auch hier ein wichtiges Naturschutzgebiet zerstört wird. Aber mit diesem und den übrigen hier aufgeführten Maßnahmen ist ein ausreichender Hochwasserschutz zu erreichen.
3 Das Uhlenbachtal hat ein relativ großes Einzugsgebiet. Es eignet sich daher, auch wegen einer geringeren Naturausstattung, sehr gut für den Bau eines weiteren HRB oberhalb der Lösungsstollen für Grubenabwässer bis zur B 242.
4 Viele Brücken in den Orten weisen zu geringe Querschnitte auf und sind mit größerem Querschnitt zu erneuern, damit der Durchfluß durch die Orte schneller ermöglicht wird. Statt dessen wurde die bei dem Hochwasser 1994 zerstörte Straßenbrücke in Silberhütte mit zu geringem Querschnitt konstruiert und muß neu gebaut werden.
5 Die Straße vor der Langen Wiese oberhalb des ehemaligen Schwimmbades Meisdorf kann erhöht werden (Brücke als Wehr ausgebildet) und damit eine Retentionsfläche (geplante Überschwemmungsfläche) geschaffen werden, die bis zur Jugendherberge reicht.
6 Ehemalige Retentionsflächen sind wiederherzustellen. Offensichtlich war die Ebene zwischen Meisdorf und Ermsleben eine solche. Durch den Ausbau des Eisenbahndammes vor Ermsleben kann hier eine Retentionsfläche geschaffen werden.
7 Alte Wasserläufe (Mühlgräben) und Wehre in den Orten und unterhalb sind wiederherzustellen.
8 Bei dem Hochwasser 1994 ist die Selke sowohl durch Reinstedt als auch in einem ehemaligen Flußbett um den Ort herum geflossen. Dieses ist wiederherzustellen und durch Regulierungseinrichtungen vor dem Ort zu gewährleisten, daß das Hochwasser den Ort umfließen kann.
9 Ein Hochwasserrückhaltebecken vor Hoym, das die Getel aufstaut, kann die Wassermassen aus dem Bereich Ballenstedt zurückhalten.
10 Zwischen Hoym und Gatersleben überquert die neue Straße B6n die Selkeaue. Dieser Damm kann so gebaut werden, daß er ein HRB (siehe Karte) bildet, das so zu dimensionieren ist, daß es Hoym nicht beeinträchtigt. Das in diesem Bereich befindliche Klärwerk kann als Einzelobjekt geschützt werden.
11 Der aus der ehemaligen Braunkohlegrube entstehende Concordia See zwischen Nachterstedt und Schadeleben, ca 2,5 km von der Selke entfernt,  ist in das Hochwasserkonzept einzubeziehen.
12 Gatersleben kann durch einen westlichen Umflutkanal geschützt werden.
13 Die Ufer in den Orten der Selkeaue sollen ausgebaut oder in naturnaher Bauweise erhöht werden.
14 Nach Aussage des LHW ist mit den Maßnahmen 2, 4 und 16 in den Orten bis einschließlich Mägdesprung (bis zum vierten Hammer) der Schutz vor einem HQ 100 gewährleistet. In dem folgenden relativ kleinen Einzugsgebiet kann nicht so viel Wasser zusammen kommen, daß vor Meisdorf ein HRB gerechtfertigt ist.
15 Nicht nur die Selke, sondern auch die Seitenbäche haben 1994 Zerstörungen angerichtet. Z. B. ist in Meisdorf das einzige zerstörte Haus von den Wassermassen des Petersberger Baches eingerissen worden.
Bei der Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen sind diese Fakten zu berücksichtigen.
administrative Vorsorgemaßnahmen
16 In den Orten Güntersberge, Straßberg, Silberhütte und Alexisbad sind die Ufer zu regulieren.
17 Auf Neubauten ist in hochwassergefährdeten Bereichen zu verzichten oder die Bauten sind so zu konstruieren, daß Hochwasser keinen Schaden anrichten kann. Das trifft auch für die Sanierung von Gebäuden und baulichen Anlagen zu.
18 Auch der Rückbau von baulichen Anlagen ist unter Umständen erforderlich.
19 Die Versicherungen sind zu veranlassen, den Bürgern bezahlbare Policen gegen Hochwasser anzubieten.
20 Die Bürger sind über ihre individuellen Möglichkeiten des Schutzes vor einem Hochwasser aufzuklären. Das wären u.a. gesicherte Elektro-Installation, Aufstellung von Öltanks oder Umstellung auf ein anderes Heizmedium, Abdichtung von Haus- und Kelleröffnungen.
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Mit dem HRB Straßberg, aber ohne das HRB Meisdorf wird mit den übrigen, schon von der Landesregierung geplanten Maßnahmen ein Hochwasser HQ 100 in den Orten der Selkeaue auf ein HQ 50 reduziert. Mit unseren Vorschlägen kann dessen schadlose Durchleitung durch die Orte erreicht werden.
Der Schutz vor einem HQ 100 ist keine gesetzliche Norm. Indem die Landesregierung dies behauptet, vernachlässigt sie die Schutzgüter der Natur und des Tourismus.

Katastrophenschutzmaßnahmen
22 Allen Interessierten sind detaillierte und professionelle Überschwemmungs- und Hochwasserrisiko-Karten zugänglich zu machen - in den Orten auszulegen, die die Ausdehnung und die zu erwartenden Höhen von Hochwasserereignissen zeigen.
23 Die Katastrophenschutzplanung ist zu vervollkommnen. Die Einsatzkräfte müssen ihre Aufgaben kennen, rechtzeitig informiert werden und die Bevölkerung warnen.
24 Die Feuerwehren sind als Wasserwehren auszubilden und mit mobilen Hochwasserschutz-Systemen auszurüsten.
Es gibt wesentlich effektivere Schutzmittel als Sandsäcke – z.B. Aqua-Barrier, Quick-Deich, Quick Bags u.a.

Daher fordern wir von der Landesregierung:
Setzen Sie die bisherige Planung aus. Lassen Sie die Effektivität aller Argumente, Alternativen, Einwände und Vorschläge überprüfen! Geben Sie eine neue Planung in Auftrag, in die die Ergebnisse einfließen.
Denn dann ist der Bau des HRB Meisdorf nicht erforderlich und nachfolgenden Generationen wird das schöne Selketal erhalten bleiben.