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Wir wollen angemessenen Schutz der Bürger der Selkeaue vor einem Hochwasser und bemühen uns um den Erhalt des Selketals - als Naturschutz- und Urlaubsgebiet

Trotz starker Schneefälle im Bereich der Selke im Dezember 2010 und im Januar 2011 hat es bei dem anschließenden Tauwetter keine Hochwasserschäden  gegeben.

Am 15. Januar 2011 waren an der Selke die maximalen Pegel in Silberhütte 20 m³/s, in Meisdorf 23 m³/s und ca. 20 Stunden später in Hausneindorf
33 m³/s. Bisher war unsere Information, daß die Selke nur 20 m³/s schadlosen Durchfluß ermögliche. Einzelne lokale Maßnahmen an der Selke haben also schon eine Verbesserung des Hochwasserschutzes bewirkt. Unsere Vorschläge würden diesen Trend weiter führen.

Keinesfalls darf angesichts der großen Schäden im Bereich der Schwarzen Elster auf die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Selke verzichtet werden.
Aus unseren Alternativen haben wir eine Prioritätenliste erarbeitet, die der Landesregierung und den Bewohnern des Selketals und der Selkeaue zeigen, daß es möglich ist, auch schon vor 2018 einen effektiven und leichter machbaren Hochwasserschutz zu erreichen.  Diese Vorschläge haben wir auch an Minister Dr. Aeikens geschickt.

Dazu ist in der Mitteldeutschen Zeitung Quedlinburg in der Ausgabe am 16. April ein Artikel erschienen.

Im Dezember 2010 hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt eine
HOCHWASSERSCHUTZKOZEPTION
des Landes Sachsen-Anhalt bis 2020

herausgegeben.
Diese Konzeption wurde ohne Beteiligung der Naturschutzverbände verabschiedet.
Sie enthält das Selketal betreffend einige interessante Angaben:
Für das HRB Straßberg
   wurden bisher 1.067 T€ brutto beansprucht.
   Der Umsetzungszeitraum ist 2014 - 2016.
   Der aktuelle Kostenansatz gesamt ist 21,9 Mio €.

Für das Vorhaben HRB Meisdorf
   wurden bisher 917,4 T€ brutto ausgegeben."
   Der Umsetzungszeitraum ist 2016 - 2018.
   Der aktuelle Kostenansatz gesamt ist 11,5 Mio €.

Für die Harzteiche sind die aktuellen Kostenansätze für
    Kleinmaßnahmen/Unterhaltung  3,0 Mio € je Jahr
Die Baukosten betragen also zusammen 35, 5 Mio €.  Davon sind also nur für Planung rund 2 Mio € ausgegeben worden.
Aus der Erfahrung mit öffentlichen Bauten wird es aber sicher teurer.

Im Hochwasseraktionsplan Selke von 2002 werden die an der Selke erfaßten Schäden mit 53,526 Mio DM = 27,367 Mio € beziffert.

Daraus zieht die Konzeption die Schlußfolgerung : "Allgemein gilt, daß die Schadenssummen der Hochwasserereignisse 1994 an Wipper und Selke die Baukosten für die HRB im Harz um ein Vielfaches übersteigen." 
 - eine tolle Rechnung !!!!

Neues Faltblatt der Bürgerinitiative
Der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt (TSB) hat im April 2010 ein Informationsblatt zum Thema "Damm im Selketal" - von einem Werbefachmann erstellt - und in der Selkeaue verteilen lassen   .
Die darin enthaltene einseitige Sicht und die Aussagen konnten wir nicht unkommentiert und unwidersprochen lassen. Deshalb hat sich die Bürgerinitiative ein Faltblatt erarbeitet. Es wurde im September 2010 an die Einwohner der Selkeaue verteilt.

Zitate aus dem Blatt des THW sind “kursiv” gesetzt.

Unsere Erwiderung und entgegengesetzte Ansicht werden in diesem Blatt dargestellt.
Es enthält in komprimierter Form unsere Argumente zum Naturnahen Hochwasserschutz, die wir auf dieser Internetseite ausführlicher und detaillierter darstellen.

Die Aussage unseres 1.Sprechers und Dammgegners Helmut Kühne wurde in dem Blatt des TSB sinnentstellt, verkürzt und verfälscht.

  Der in dem Blatt des TSB gezeigte Erdwall in Adelsheim ist viel niedriger als der hier geplante und deshalb nicht vergleichbar.

Wie sehr sich “Fachleute” irren können, zeigt z.B. :
 Bei dem Hochwasser 2002 in Sachsen wurde ein Rückhaltebecken bei Glashütte zerstört  , obwohl es für "in Ordnung" befunden worden war  .
Das neueste Beispiel ist der Witka-Stausee in Polen, der 1958-62 erbaut, am 7. August 2010 gebrochen ist  .
Und wie “Fachleute” mit der Natur umgehen, zeigt die Abholzung der Allee zwischen Meisdorf und Ermsleben.
Hier scheinen die massiven Proteste der Bevölkerung erreicht zu haben, daß die Allee wieder angepflanzt wird.

 

        Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt hatte aufgerufen zu Stellungnahmen zum Landesentwicklungsplan. In diesem Plan werden als Vorranggebiete für Hochwasserschutz die Stauflächen von vorhandenen und geplanten Hochwasserrückhaltebecken festgelegt - also auch von Meisdorf.

Im Widerspruch dazu steht in diesem Plan:
"Ziel ist die Wiederherstellung einer ökologischen Durchgängigkeit für die Arten der Fließgewässer sowie der Erhalt seltener und gefährdeter Lebensräume und deren Pflanzen- und Tierarten. Zu diesen Fließgewässern gehören .. Selke ....."
"Im Bereich der Selke sind das unverbaute natürliche Mittelgebirgsflußsystem einschließlich der Zuflüsse, die an z.T. steilen Felshängen stockenden Laubwälder sowie die wertvollen naturnahen Auen-, Hang- und Plateauwälder aller Altersstadien mit den entsprechenden charakteristischen Tier- und Pflanzenarten zu schützen."
Die Bürgerinitiative hat (10. Dez. 2009) eine Stellungnahme abgegeben, die auf diesen Widerspruch hinweist.
Der Bau der Hochwasserrückhaltebecken im Selketal  ist mit den geltenden Gesetzen unvereinbar.
Deshalb müssen die Alternativen umgesetzt werden.

Meisdorfer dringen auf den Hochwasserschutz
Der Ortschaftsrat übt Kritik am Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW).      (Mitteldeutsche Zeitung vom 20. Nov. 2009)
Seit 15 Jahren - dem Hochwasser 1994 - hat man nichts anderes gemacht, als zwei Hochwasserrückhaltebecken zu planen. Alle Alternativen wurden ignoriert. Statt eines großen HRB hätten viele kleine Maßnahmen, auch für Meisdorf, effektiveren Schutz gewährt und hätten längst fertig sein können.

                 Wann werden die Gemeinden im Selketal und in der Selkeaue Schutz vor Hochwasser haben ?

Eine realistischer Ablauf sieht z.Z. etwa so aus : Jahr
Hochwasser der Selke und Bode am 13. April   1994
Planungsstudie "Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Selke" 1999
Hochwasseraktionsplan Selke des LHW 2002
Planung des HRB Meisdorf ab  2006
Angekündigte Eröffnung des Planfeststellungsplans für das HRB Meisdorf-
      stattdessen beim LVA eingereichte Unterlagen zurückgezogen
2010
Überarbeitung der Unterlagen gem. neuem BNatschG 2011
Einreichung der überarbeiteten Unterlagen beim LVA zu PlFstV 2012
Abschluß des Planfeststellungsverfahrens
        daraufhin Klage gegen die Standorte Straßberg und Meisdorf
        wegen eklatanter Verstöße gegen Naturschutzrecht
2015
Abschluß des Klageverfahrens mit voraussichtlichem Urteil:      HRB Meisdorf wird verworfen. 2017
       daraufhin Suche nach anderen Lösungen bis 2019
Planungen der gefundenen Lösungen bis  2021
Abschluß der Planfeststellungsverfahren der neuen Lösungen 2023
Ausführungsplanungen und Ausschreibungen bis 2025
Bau der neuen Lösungen bis 2027

Wenn der LHW (Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft) weiterhin auf dem Dammbau besteht, wird er mit der Planung der beiden HRB die Verantwortung dafür übernehmen müssen, daß von 1994 bis jetzt ein Ziel verfolgt wird, das die Gesetze verletzt. 
Erst langwierige Gerichtsverfahren werden dann einen naturnahen Hochwasserschutz erzwingen.
Die Menschen in den Orten bleiben dann noch weit über das Jahr 2015 hinaus ohne wirksamen Schutz, wenn der LHW keine Einsicht zeigt.

Unter der Überschrift
Hochwasserschutz lässt weiter auf sich warten
hat die Mitteldeutsche Zeitung am 21. Sept. 2010 über eine nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Harzgerode in Straßberg berichtet, in der der LHW und der TSB ihre Planungen des Hochwasserschutzes erläuterten. Sie mußten eingestehen, daß es wohl noch bis 2015 dauern wird, bis wirklich geeignete Maßnahmen für einen sinnvollen Hochwasserschutz umgesetzt sind.
Der LHW hat aus dem Hochwasser 1994 nur die Schlußfolgerung gezogen :
           
"Das Kernstück für den HW-Schutz im Selkegebiet ist die Schaffung von Voraussetzungen zum Rückhalt von Wasser durch den Bau der RHB Straßberg und  Meisdorf. Die ökonomischen bzw. ökologischen Parameter stellen hier ein Optimum dar." 
Die zuletzt genannte Behauptung musste vom LHW bereits öffentlich zurückgenommen werden!
Es ist eine landläufige Meinung, daß die Naturschützer alles verhindern. - Sie haben und konnten nichts verhindern; sie haben aber alternative Vorschläge gemacht.
Ein Gericht wird zwar in der Regel auf Grund einer Klage tätig, entscheidet dann aber nach geltendem Recht. Und wenn mit  einem Planungsvorhaben wie hier Naturschutzrecht massiv verletzt wird, ist so zu entscheiden.

Die Bürgerinitiative übergab dem Minister die gegen den Damm gesammelten Unterschriften.

Die Unterschriften übergaben wir dem Minister
Dr. Hermann Onko Aeikens   am 28. Oktober 2009.

In dem Gespräch mit dem Minister am 18. November konnten wir unsere Argumente vorbringen.
Der Minister meinte, zu den in Kürze anlaufenden Planfeststellungsverfahren für die Hochwasserrückhaltebecken könne man Vertrauen haben.
Er rechnet aber damit, daß nach deren Abschluß seitens der Naturschutzverbände dagegen geklagt werden wird.